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Certified Business

Nutzungsbedingungen für Gnammus Certified Business

Zuletzt geändert: 21. Oktober 2026

Präambel

Diese Nutzungsbedingungen für Gnammus Certified Business („Bedingungen“) regeln den Erwerb und die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste durch die Nutzer von Gnammus Certified Business. Diese Bedingungen gelten für alle Nutzer, die die Dienste erworben haben, und bilden einen Anhang zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Gnammus, im Folgenden „Allgemeine Nutzungsbedingungen“.

Soweit diese Bedingungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Gnammus ist ein Dienst der:

RTLP S.r.l. — Corte dei Mesagnesi 30 — 73100 Lecce (LE) — Italia

USt-IdNr. und Steuernummer: 02683850743 — Wirtschafts- und Verwaltungsregister (REA): LE-361688


Art. 1 — Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die Begriffsbestimmungen gemäß Art. 1 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus gelten die folgenden Begriffsbestimmungen.

a. Business-Profil. Eine Seite oder ein Bereich auf der Plattform zur Darstellung eines Geschäftsbetriebs, die bzw. der in der Inhaberschaft eines Nutzers (Inhaber eines Basiskontos) steht und deren bzw. dessen Nutzung der Nutzer über die auf der Plattform vorgesehenen Delegierungsfunktionen einem oder mehreren anderen Nutzern übertragen kann.

b. Gnammus-Zertifizierung (oder „Gnammus Certified“). Ein vom Nutzer auf der Plattform erworbener Abonnementdienst mit automatischer Verlängerung, der es ermöglicht, das tatsächliche Bestehen, die Identität und die Inhaberschaft des antragstellenden Nutzers in Bezug auf das Business-Profil, für das die Zertifizierung beantragt wird, zu verifizieren und Zugang zu einer Reihe spezieller Dienste zu erhalten. Dieser Dienst umfasst unter anderem die Vergabe eines auf der Plattform anzuzeigenden Verifizierungsabzeichens und den Zugang zu zusätzlichen Funktionen.

c. Abonnement. Der Vertrag über wiederkehrende Leistungen mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit je nach dem vom Nutzer gewählten Tarif, durch den der Nutzer gegen Zahlung des vorgesehenen Entgelts die Gnammus-Zertifizierung für ein bestimmtes Business-Profil und die damit verbundenen Dienste erwirbt. Das Abonnement wird unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses des Verifizierungsverfahrens gemäß Art. 3 geschlossen und wird mit dem Aktivierungsdatum wirksam. Es verlängert sich zum Verlängerungsdatum automatisch gemäß Art. 4, sofern die Verlängerung nicht gemäß Art. 6.1 gekündigt wird.

d. Zertifizierungsantrag. Der Antrag, mit dem der Nutzer, der die Voraussetzungen gemäß Art. 2.3 erfüllt, den Abonnementtarif auswählt, die angeforderten Informationen bereitstellt und die Belastung mit dem Entgelt gemäß Art. 2.5 autorisiert. Der Zertifizierungsantrag löst keine Belastung aus, verleiht kein Verifizierungsabzeichen und führt nicht zur Erbringung der damit verbundenen Dienste.

e. Aktivierungsdatum. Das Datum, an dem das Abonnement infolge des erfolgreichen Abschlusses des Verifizierungsverfahrens gemäß Art. 3 und der erfolgreichen Belastung mit dem Entgelt wirksam wird. Ab diesem Datum werden das Verifizierungsabzeichen und die damit verbundenen Dienste gewährt, wird die Rechnung ausgestellt und berechnet sich die Laufzeit des Abonnements.

f. Verlängerungsdatum. Das Datum, an dem das Abonnement automatisch verlängert wird (monatlich oder jährlich); es wird ab dem Aktivierungsdatum berechnet und fällt auf denselben Tag des entsprechenden Monats oder Jahres.


Art. 2 — Zielgruppe, Voraussetzungen und Erwerb

2.1. Zielgruppe des Dienstes. Die Dienste von Gnammus Certified Business sind Nutzern vorbehalten, die in Ausübung ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln und in ihrem Land über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine gleichwertige Steuerkennung verfügen. Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher und darf nicht für Zwecke erworben werden, die außerhalb der ausgeübten Tätigkeit liegen. Die nur für Verbraucher geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen finden daher auf diese Bedingungen keine Anwendung.

2.2. Ablauf. Der Erwerb der Dienste von Gnammus Certified Business gliedert sich in die folgenden Schritte: den Zertifizierungsantrag, mit dem der Nutzer die angeforderten Informationen bereitstellt und die Belastung autorisiert; das Verifizierungsverfahren für das Business-Profil gemäß Art. 3; und, bei positivem Ergebnis, die Belastung mit dem Entgelt und die Aktivierung der Dienste zum Aktivierungsdatum. Das Entgelt wird nicht vor dem erfolgreichen Abschluss des Verifizierungsverfahrens belastet.

2.3. Um den Zertifizierungsantrag stellen zu können, muss das Business-Profil des Nutzers die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • das Business-Profil muss vollständig und in allen Teilen ausgefüllt sein;
  • das Business-Profil muss ein Profilbild haben;
  • der Status des Business-Profils muss „Sichtbar“ lauten;
  • das Business-Profil muss sich in einem Land befinden, in dem der Dienst Gnammus Certified verfügbar ist.

Die Plattform verhindert die Einreichung des Zertifizierungsantrags, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, und zeigt dem Nutzer an, welche fehlt.

2.4. Mit der Einreichung des Zertifizierungsantrags akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen und verpflichtet sich, die rechtlichen, steuerlichen und Kontaktangaben bereitzustellen, die die Plattform während des Verifizierungsverfahrens anfordert.

2.5. Autorisierung der Belastung und Annahme zur Bearbeitung. Mit dem Zertifizierungsantrag autorisiert der Nutzer RTLP, das Entgelt für den gewählten Tarif dem angegebenen Zahlungsmittel zu belasten, mit Wirkung erst ab dem erfolgreichen Abschluss des Verifizierungsverfahrens. Die Autorisierung wird über den in der Datenschutzerklärung von Gnammus angegebenen Zahlungsdienstleister im Wege einer Vorautorisierung des Betrags eingeholt, die keine Belastung darstellt.

Der Zertifizierungsantrag wird zur Bearbeitung angenommen, und das Verifizierungsverfahren beginnt, sobald die angeforderten Informationen vollständig sind und die Autorisierung der Belastung erteilt wurde. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird der Zertifizierungsantrag nicht zur Bearbeitung angenommen, das Verifizierungsverfahren beginnt nicht und es erfolgt keine Belastung; der Nutzer wird hierüber informiert und kann einen neuen Zertifizierungsantrag stellen.


Art. 3 — Verifizierungsverfahren

3.1. Gegenstand und Frist. Die Gnammus-Zertifizierung umfasst ein Verfahren zur Verifizierung der Identität und der Inhaberschaft des Nutzers in Bezug auf das Business-Profil. Das Verfahren wird innerhalb von 7 Kalendertagen ab der Annahme des Zertifizierungsantrags zur Bearbeitung gemäß Art. 2.5 abgeschlossen. Die Folgen des Fristablaufs sind in Art. 5.4 geregelt.

3.2. Verifizierungsmethoden. RTLP bestimmt jeweils nach eigener Wahl und abhängig von den verfügbaren Informationen und dem Land des Geschäftsbetriebs, welche der nachstehend aufgeführten Verifizierungsmethoden eingesetzt werden; die Aufzählung begründet keinen Anspruch des Nutzers auf den Einsatz einer bestimmten Methode. RTLP kann das Verifizierungsverfahren Drittanbietern übertragen, die in der Datenschutzerklärung von Gnammus genannt sind. Während des Verifizierungsverfahrens kann der Nutzer daher aufgefordert werden,

  • die mit dem Business-Profil verknüpften geschäftlichen Kontaktdaten einzugeben oder zu bestätigen;
  • Unternehmensunterlagen hochzuladen (etwa einen Handelsregisterauszug – visura camerale –, eine Bescheinigung über die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder gleichwertige Unterlagen im jeweiligen Land);
  • ein amtliches Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters hochzuladen;
  • eine Verifizierung mittels OTP-Code abzuschließen, der an die zertifizierten geschäftlichen Kontaktdaten gesendet wird;
  • eine von einem Mitarbeiter durchgeführte Video-Identifizierung abzuschließen;
  • eine Domain-Verifizierung (mittels DNS-Eintrag, Verifizierungsdatei oder Meta-Tag) abzuschließen.

3.3. Die Übermittlung falscher, irreführender oder unrichtiger Informationen durch den Nutzer führt zur Deaktivierung des Verifizierungsabzeichens und kann zur Aussetzung des Kontos gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen führen.

3.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Verifizierungsverfahren, einschließlich der Speicherung der erhaltenen Unterlagen, ist in Art. 14 der Datenschutzerklärung von Gnammus geregelt.

3.5. Veröffentlichung der Zertifizierungsangaben. Der erfolgreiche Abschluss der Verifizierung führt zur Vergabe des Verifizierungsabzeichens und zur Veröffentlichung der Zertifizierungsangaben auf dem Business-Profil, die für jeden einsehbar sind, der das Business-Profil aufruft, auch ohne Konto. Diese Angaben umfassen:

  • den Hinweis auf die erfolgte Zertifizierung;
  • den rechtlichen Namen des Geschäftsbetriebs, wie er sich aus der Verifizierung ergibt;
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die gleichwertige Steuerkennung;
  • das Aktivierungsdatum des laufenden Abonnements, das bei Verlängerungen unverändert bleibt.

3.6. Die Veröffentlichung gemäß Art. 3.5 ist der eigentliche Gegenstand des erworbenen Dienstes und seine wesentliche Funktion, da die Gnammus-Zertifizierung darin besteht, die Identität des durch das Business-Profil dargestellten Geschäftsbetriebs öffentlich überprüfbar zu machen. Der Nutzer nimmt dies mit dem Abschluss des Abonnements zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden; eine weitere Genehmigung ist daher nicht erforderlich. Die Veröffentlichung endet mit der Beendigung des Zertifizierungsdienstes gemäß Art. 6. Eine nach der Beendigung erworbene Gnammus-Zertifizierung stellt ein neues Abonnement dar und weist das entsprechende Aktivierungsdatum aus.

3.7. Der Nutzer sichert zu, berechtigt zu sein, die Informationen gemäß Art. 3.5 in Bezug auf den dargestellten Geschäftsbetrieb öffentlich zu machen, auch im Hinblick auf Art. 8 über Vertreter Dritter.


Art. 4 — Kosten und Verlängerung

4.1. Das Abonnement verlängert sich automatisch zum Verlängerungsdatum (je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich), das ab dem Aktivierungsdatum berechnet wird. Die Verlängerungen setzen keine erneute Verifizierung voraus, vorbehaltlich Art. 6.3 im Falle einer wesentlichen Änderung des Business-Profils.

4.2. Die Preise der Dienste werden sowohl ohne (netto) als auch mit (brutto) Umsatzsteuer und anwendbaren Steuern angegeben. Der Bruttobetrag wird beim Bezahlvorgang auf Grundlage der im Land des Nutzers geltenden Steuervorschriften und der auf den Umsatz anwendbaren Regelung ermittelt; in den Fällen, in denen die Steuer nicht von RTLP geschuldet wird – etwa bei Umsätzen, die der Umkehr der Steuerschuldnerschaft unterliegen –, sind Netto- und Bruttobetrag identisch.

4.3. RTLP behält sich das Recht vor, die Kosten des Abonnements zu ändern, und teilt dies dem Nutzer mit angemessener Vorankündigung mit. Die Änderungen gelten ausschließlich für die auf die Mitteilung folgenden Verlängerungen.

4.4. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die mit dem Abonnement verknüpfte Zahlungsmethode und die Angaben des Business-Profils aktuell zu halten.


Art. 5 — Ergebnis der Verifizierung, Belastung und Erstattungen

5.1. Positives Ergebnis. Der erfolgreiche Abschluss des Verifizierungsverfahrens führt zur Belastung des gemäß Art. 2.5 autorisierten Zahlungsmittels mit dem Entgelt. Mit erfolgreicher Belastung wird das Abonnement wirksam: Dies ist das Aktivierungsdatum, ab dem das Verifizierungsabzeichen und die damit verbundenen Dienste gewährt werden, die Laufzeit des Abonnements beginnt und das Verlängerungsdatum berechnet wird. Die Rechnung wird auf dieses Datum ausgestellt.

5.2. Negatives Ergebnis. Wird das Verifizierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen, wird das Abonnement nicht wirksam, es erfolgt keine Belastung und die Autorisierung gemäß Art. 2.5 erlischt. Die Gnammus-Zertifizierung wird nicht vergeben, und die damit verbundenen Dienste werden nicht erbracht. Eine Erstattung ist nicht geschuldet, da kein Betrag gezahlt wurde.

5.3. Nachreichung von Unterlagen. Beruht das negative Ergebnis darauf, dass das Übermittelte unzureichend, unvollständig oder nicht lesbar ist, teilt RTLP dies dem Nutzer mit und gibt an, was nachzureichen ist. Der Nutzer kann das Angeforderte übermitteln – in diesem Fall läuft die Frist gemäß Art. 3.1 ab der Übermittlung erneut für weitere 7 Kalendertage – oder den Zertifizierungsantrag zurückziehen. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Mitteilung von RTLP keine Antwort, gilt der Zertifizierungsantrag als aufgegeben und Art. 5.2 findet Anwendung. Die Nachreichung von Unterlagen kann mehr als einmal verlangt werden; RTLP kann das Verfahren in jedem Fall mit negativem Ergebnis abschließen, wenn die Identität oder die Inhaberschaft nicht feststellbar sind.

5.4. Fristablauf. Wird das Verifizierungsverfahren nicht innerhalb der Frist gemäß Art. 3.1 abgeschlossen, endet das Verfahren mit negativem Ergebnis und Art. 5.2 findet Anwendung. Der Nutzer kann einen neuen Zertifizierungsantrag stellen sowie die Überprüfung gemäß Art. 5.6 beantragen.

5.5. Rücknahme des Antrags und fehlgeschlagene Belastung. Der Nutzer kann den Zertifizierungsantrag jederzeit bis zum Abschluss des Verifizierungsverfahrens zurückziehen: In diesem Fall erfolgt keine Belastung und die Autorisierung erlischt. Schlägt die Belastung gemäß Art. 5.1 fehl, informiert RTLP den Nutzer und setzt ihm eine Frist von 7 Kalendertagen zur Angabe eines gültigen Zahlungsmittels, während der das positive Ergebnis der Verifizierung wirksam bleibt; andernfalls gilt der Zertifizierungsantrag als aufgegeben und das Abonnement wird nicht wirksam.

5.6. Überprüfung des negativen Ergebnisses. Der Nutzer, dem ein negatives Ergebnis mitgeteilt wurde, kann innerhalb von 30 Tagen nach der entsprechenden Mitteilung in der darin angegebenen Weise dessen Überprüfung beantragen, wobei er seine Gründe darlegt und die von ihm für relevant gehaltenen Belege beifügt. Die Überprüfung wird von Mitarbeitern von RTLP durchgeführt und nicht automatisierten Systemen übertragen. RTLP teilt das Ergebnis der Überprüfung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags mit; wird dem Antrag stattgegeben, wird das Verifizierungsverfahren fortgesetzt und Art. 5.1 findet Anwendung.

5.7. Keine Erstattung. Soweit das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht, werden die im Rahmen von Gnammus Certified Business gezahlten Beträge nicht erstattet. Wurde eine Belastung abweichend von diesen Bedingungen vorgenommen, erstattet RTLP den Betrag über dasselbe verwendete Zahlungsmittel innerhalb von 14 Tagen nach deren Feststellung.

5.8. Ausschluss von Widerruf und ordentlicher Kündigung während der Verifizierung. Unbeschadet von Art. 5.5 über die Rücknahme des Antrags steht dem Nutzer weder während des laufenden Verifizierungsverfahrens noch nach dem Aktivierungsdatum ein Recht zum Widerruf oder zur ordentlichen Kündigung des Abonnements zu, da sich der Dienst gemäß Art. 2.1 nicht an Verbraucher richtet. Das Recht, die automatische Verlängerung gemäß Art. 6.1 zu kündigen, bleibt unberührt.


Art. 6 — Kündigung und Beendigung des Dienstes

6.1. Der Nutzer kann die automatische Verlängerung des Abonnements jederzeit mit einer Frist von mindestens 1 Tag vor dem Verlängerungsdatum kündigen. Die Kündigung der Verlängerung führt nicht zur Erstattung für den laufenden Zeitraum.

6.2. RTLP behält sich das Recht vor, die Dienste von Gnammus Certified Business in folgenden Fällen zu deaktivieren oder zu beenden:

  • Missbrauch des Dienstes oder des Verifizierungsabzeichens;
  • Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen;
  • Nichtzahlung des Abonnements;
  • Ersuchen zuständiger Behörden;
  • Maßnahmen gegen das Konto des Nutzers gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

6.3. Die Dienste enden automatisch und mit sofortiger Wirkung in folgenden Fällen:

  • Löschung des Kontos des Nutzers von der Plattform;
  • Löschung des Business-Profils von der Plattform;
  • Nichtbestehen des Verifizierungsverfahrens gemäß Art. 3, mit den in Art. 5.2 vorgesehenen Wirkungen;
  • wesentliche Änderung des Business-Profils, durch die die durchgeführte Verifizierung nicht mehr gültig ist.

Art. 7 — Nichtdiskriminierung

7.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste von Gnammus Certified Business nicht zu nutzen, um unmittelbar oder mittelbar aufgrund der ethnischen Herkunft, der Rasse, der nationalen Herkunft, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der Religion, des Alters oder einer Behinderung zu diskriminieren.


Art. 8 — Vertreter Dritter

8.1. Ein Nutzer, der als Vertreter eines Dritten (natürliche oder juristische Person) handelt, erklärt und sichert zu, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, diesen Dritten an diese Bedingungen zu binden.

8.2. Der vertretende Nutzer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Vertretenen für jeden Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.


Art. 9 — Mitteilungen

9.1. Mitteilungen im Zusammenhang mit den Diensten von Gnammus Certified Business und den Zahlungen werden von RTLP über die Plattform oder an die mit dem Konto des Nutzers verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet.


Art. 10 — Datenschutz

10.1. Die im Rahmen des Verfahrens der Gnammus-Zertifizierung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung von Gnammus verarbeitet.


Art. 11 — Änderungen und Verweisung

11.1. RTLP behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, und teilt dies dem Nutzer mit angemessener Vorankündigung mit. In diesem Fall gelten die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen über deren Änderung.

11.2. Soweit diese Bedingungen keine ausdrückliche Regelung enthalten, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, darunter beispielsweise die Bestimmungen über das anwendbare Recht, den Gerichtsstand, die Haftungsbeschränkung, die Freistellung, die salvatorische Klausel und die rechtsordnungsspezifischen Bestimmungen.


Art. 12 — Gesonderte Genehmigung

12.1. Gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) genehmigt der Nutzer beim Erwerb ausdrücklich und gesondert (approvazione specifica) die folgenden Klauseln:

  • der Allgemeinen Nutzungsbedingungen: Art. 9 (Haftungsbeschränkung), Art. 10 (Freistellung), Art. 11.2 (Aussetzung und Einstellung des Dienstes), Art. 19.2 (Gerichtsstand);
  • dieser Bedingungen: Art. 4.1 (automatische Verlängerung), Art. 5.7 (keine Erstattung), Art. 5.8 (Ausschluss von Widerruf und ordentlicher Kündigung), Art. 6.2 (Deaktivierung der Dienste durch RTLP).